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Es bleibt eine Frage der ''Kutte''
09.09.2010 - 19:56 von wolftaps
Urteil im Rocker-Mordprozess vor dem Landgericht Kaiserslautern auf dem Prüfstand.
Kaiserslautern (ahb). Gut vier Monate sind vergangen, seit die 4. Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern im Rocker-Mordprozess auf Körperverletzung mit Todesfolge entschieden hat. Mittlerweile sind die Revisionsanträge von Anklage und Verteidigung auf dem Weg zum Generalbundesanwalt.
Das Urteil hatte die Nebenklage damals "als Schlag ins Gesicht der Familie des Opfers" bezeichnet, und auch die Staatsanwaltschaft war alles andere als glücklich.
Von dem Prozess waren die Motorradclubs "Hells Angels" und "Outlaws" betroffen. Die "Hells Angels" saßen auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Eines ihrer Vollmitglieder aus Mannheim und ein Mitläufer aus dem Donnersbergkreis sollen im Juni 2009 bei Stetten einen 44-Jährigen überfallen und erstochen haben. Bei dem Opfer handelte es sich um den "Outlaws"-Präsidenten im Donnersbergkreis, bei der Tat laut Anklage um einen Racheakt, weil der Mitläufer in Bad Kreuznach von einem "Outlaw" verprügelt worden war.
Ein dritter Tatverdächtiger, der die tödlichen Messerstiche ausgeführt haben soll, ist bis heute flüchtig. Immer wieder wird darüber spekuliert, ob er überhaupt noch am Leben ist. Da er nach Darstellung des angeklagten Mitläufers, der gleichzeitig als Hauptbelastungszeuge aufgetreten war, schnell ausgerastet sein soll, könnte er für die "Hells Angels" ein zu großes Risiko bedeutet haben. Der andere Angeklagte, das Vollmitglied, war in Portugal gestellt und verhaftet worden; er schwieg gegenüber den Ermittlern und vor Gericht, folgte damit den Rockergesetzen.
Nach 20 Verhandlungstagen wurde am 4. Mai der Mitläufer schließlich zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Sein Komplize soll wegen Körperverletzung mit Todesfolge siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. Offenbar kam für das Gericht noch nicht einmal Raub mit Todesfolge in Frage, obwohl die "Kutte" des Opfers, eine Lederweste als Rocker-Statussymbol, verschwunden ist.
"Nach gründlicher Prüfung der Urteilsgründe hält die Staatsanwaltschaft an ihrer rechtlichen Bewertung fest", sagt Helmut Bleh, Leitender Oberstaatsanwalt in Kaiserslautern, auf RHEINPFALZ-Anfrage. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, das Vollmitglied und den Mitläufer wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und räuberischem Angriff zu lebenslang beziehungsweise zu zwölf Jahren Haft zu verurteilen.
In ihrer Revisionsbegründung wendet sie sich zunächst gegen die Auffassung des Gerichts, ein Tötungsvorsatz sei nicht feststellbar - laut Urteil unter anderem deshalb nicht, weil die tödlichen Stiche dem Opfer nicht sofort, sondern erst nach "einer knappen Minute" versetzt worden seien. Das hält die Staatsanwaltschaft für nicht plausibel. Sie sieht durch die Beweisaufnahme belegt, dass das Opfer sofort tödlich verletzt wurde und nicht erst, nachdem ein vorbeifahrendes Taxi die Täter gestört hatte.
Entschieden wendet sich die Staatsanwaltschaft gegen die Meinung des Gerichts, auch ein Raubvorsatz sei nicht feststellbar. Das Gericht, so Bleh, verweise zunächst zutreffend auf die Bedeutung der Kutte als Rocker-Statussymbol. Deshalb gehe es davon aus, dass zumindest das Vollmitglied gemeinsam mit dem flüchtigen Dritten den Plan gefasst habe, "so sich eine Möglichkeit bot, dem Outlaw die Kutte abzunehmen". Das Gericht stelle außerdem fest, diese beiden hätten "trotz der Eskalation ... dem Tatopfer die Kutte (ausgezogen), um diese mitzunehmen und verschwinden zu lassen".
Dann allerdings führe das Gericht - für die Staatsanwaltschaft laut Bleh sehr überraschend - in seiner Urteilsbegründung aus, die Motivation für dieses Vorgehen sei "nicht mit letzter Sicherheit" festzustellen: Möglicherweise hätten die "Hells Angels" nur verhindern wollen, "dass die Kutte in die Hände der Mitglieder des Motorradclubs der Outlaws gelangte".
Darauf entgegnet die Staatsanwaltschaft, dass eine Kutte zu erbeuten derartig viel Ansehen mit sich bringe, dass kein Mitglied eines Rockerclubs die Kutte einfach wegwerfe, wenn es sie erobert habe - noch dazu wie im Stettener Fall nach aufwendiger Tatvorbereitung und ohne Rücksicht auf mögliche schwerste Folgen für das Tatopfer, auf Gefahren für sich selbst schon beim Begehen der Tat sowie auf Racheakte des feindlichen Clubs.
© Die Rheinpfalz - 08.09.2010
vollständiger Artikel/Quelle: http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg_thickbox.html&path=/rhp/lokal&id=6754930
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| Berichte » Bandidos klauten Motorrad und Hund eines toten Klubmitgliedes |
Bandidos klauten Motorrad und Hund eines toten Klubmitgliedes
09.09.2010 - 19:54 von wolftaps
Nach dem Selbstmord eines Klubmitgliedes sollen mehrere Bandidos in die Weimarer Wohnung des Toten eingedrungen seien und seine Lederweste mit den Klub-Symbolen, sein Rockermotorrad und seinen Hund mitgenommen haben. Die Anweisung für den Einbruch hätten sie vom damaligen Klubpräsidenten Janez E. gekommen, sagte ein Kronzeuge zum Prozesstag am Donnerstag vor dem Landgericht Erfurt.
Erfurt. Die Weimarer Rockervereinigung der Bandidos hatte sich wenig später nach dem Selbstmord des damals 33-jährigen Andres F. aufgelöst. Der Mann hatte sich in der Nacht zum 26. August 2008 das Leben genommen. Anfangs hatten die Ermittler eine Straftat in Verbindung mit dem Weimarer Rockerklub Bandidos vermutet. Die Obduktion ergab allerdings, das es Selbstmord gewesen sein muss.
Der 31-jährige Hauptbelastungszeuge erzählte nun vor Gericht, dass ein Rettungssanitäter damals die Bandidos über den Tod ihres Mitgliedes informierte. Bei einem Treffen im Rocker-Klubhaus in Weimar soll der Präsident dann die Anweisung für den Einbruch gegeben habe, so der Zeuge mit Spitznamen "Memo". Die Bandidos wollten verhindern, dass die Klubweste der Polizei in die Hände fällt, begründete der Zeuge die Aktion. Der Kronzeuge selbst war damals Vizepräsident der Bandidos. Ende März 2010 bot er sich der Staatsanwaltschaft als Szeneaussteiger an und wurde in Zeugenschutz genommen, da das Landeskriminalamt befürchtet, dass sein Leben in Gefahr sein könnte.
Zum aktuellen Verbleib der Harley Davidson des Toten konnte der Zeuge nichts sagen. Nach dem Suizid soll die Maschine im Wert von rund 6000 Euro auf dem Klubgelände abgestellt gewesen sein. Ob andere Bandidos damit auch gefahren waren wusste er nicht. Der Hund sei von einem der Rocker übernommen worden. Nach Angaben Memos hatten die Bandidos nach dem Suizid Polizeiaktionen gefürchtet und nach einem Abschiedsbrief gesucht.
© otz - 09.09.2010
vollständiger Artikel/Quelle: http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Bandidos-klauten-Motorrad-und-Hund-eines-toten-Klubmitgliedes-424506538
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| Berichte » Hells Angels: Tätowierer erneut vor Gericht |
Hells Angels: Tätowierer erneut vor Gericht
09.09.2010 - 19:51 von wolftaps
Mainz - Ein Mitglied der Rockergruppe „Hells Angels" muss sich in einem Wiederaufnahmeprozess wegen versuchter Erpressung erneut vor dem Landgericht verantworten. In dem vor der 5. Strafkammer geführten Prozess geht es aber einzig und allein um die Frage der dauerhaften Sicherungsverwahrung des Tätowierers (41).
Auf die Revision der Anklagebehörde hatte der Bundesgerichtshof den Fall zurückverwiesen. Das Urteil der 1. Strafkammer vom April 2009 sei rechtsfehlerhaft, weil die Frage nach dem Hang zu Straftaten nicht ausreichend erörtert worden sei. Die verhängte Haft von dreieinhalb Jahren bestätigte der BGH allerdings.
Obwohl ein Sachverständiger damals zu dem Schluss gekommen war, dass der Angeklagte weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit sei, hatten die Richter damals erklärt, der geringe Tatbeitrag des 41-Jährigen bei der versuchten Erpressung rechtfertige eine solch einschneidende Maßnahme nicht.
Die vorliegende Tat ereignete sich im August 2008. Damals begleitete der 41-Jährige einen „Hells Angels" Anwärter (28), einen Prospect, um von einem Mainzer Gastwirt (38) 5000 Euro einzufordern. Ob es sich um offene Schulden handelte oder eine Schutzgelderpressung war, blieb unklar. Der Prospect, der zunächst allein in das Lokal gegangen war, hatte seiner Forderung Nachdruck verliehen, indem er ein Messer in einen Tisch rammte und warnte: „Zahlst du nicht, dann wird Blut spritzen."
Zur verabredeten Geldübergabe waren beide Rocker in der typischen und durchaus Angst einflößenden Kluft der „Hells Angels" erschienen. Sie hatten Pech. Als das Geld den Besitzer wechseln sollte, griff die von dem Wirt informierte Polizei zu.
Der Tätowierer ist erheblich vorbestraft und wurde zuletzt 2004 in einem Großprozess gegen die „Hells Angels" vom Landgericht zu sechseinhalb Jahren verurteilt. Mit der Begründung, er habe an einem Antiaggressionstraining teilgenommen und sich von einem Leben als Straftäter distanziert, war er Anfang 2008 frühzeitig auf freien Fuß gekommen.
Ein psychiatrischer Gutachter war dagegen der Meinung, dass eine Änderung des 41-Jährigen unwahrscheinlich sei. In stereotyper Weise reagiere er auf Ärger. Als Mitglied der „Hells Angels" lebe er in einer Subkultur. Auch die inzwischen geschlossene Ehe ändere daran nichts.
© Rhein Zeitung - 09.09.2010
vollständiger Artikel/Quelle: http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Hells-Angels-Taetowierer-erneut-vor-Gericht-_arid,134771.html
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| Berichte » Hells-Angels-Bier im Supermarkt |
Hells-Angels-Bier im Supermarkt
08.09.2010 - 22:09 von wolftaps
Bremerhaven. Hells Angels in der Lessingstraße: Das Rumoren darüber ist nicht verstummt, seitdem Mitglieder der Gang das Bordell „Candyhouse“ übernommen haben. Doch nicht alle sind darüber betrübt. Kaum waren die „Höllenengel“ im Rotlichtviertel aufgetaucht, schon gab‘s im Supermarkt um die Ecke das Angels-Bier „81“ zu kaufen. Die Polizei findet das gar nicht witzig.
Rocker-Produkte im Supermarkt? Darum hatte es bereits im Frühjahr eine öffentliche Kontroverse gegeben, als diese Biersorte in den Regalen einer Discounterkette im Raum Hannover auftauchte. Die Zahlen auf dem schwarzen, von Flammen umloderten Etikett stehen für die entsprechenden Buchstaben im Alphabet: Die 8 für das H(ells), die 1 für das A(ngels). In umgekehrter Reihenfolge wird der Zahlencode 18 übrigens auch von Rechtsextremen als Synonym für Adolf Hitler benutzt.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hatte den Ahnungslosigkeit vortäuschenden Supermarktbetreiber seinerzeit noch einmal deutlich gemacht, dass die Rockergruppe bundesweit von den Spezialabteilungen für organisierte Kriminalität beobachtet wird. „Das sollten Unternehmer wissen, wenn sie solche Produkte in ihr Sortiment aufnehmen“, mahnte der stellvertretende BDK-Vorsitzende Bernd Carstensen: „Wenn die Hells Angels mit ihren Produkten den Schritt in die großen Supermarktketten geschafft haben, dann ist ihnen der Schritt aus der Schattenwirtschaft gelungen.“
Rechtlich sei gegen den Verkauf zwar nichts einzuwenden. Dennoch, so ein Sprecher des Landeskriminalamtes Niedersachsen, sei es „befremdlich, wenn einerseits von Mitgliedern der Rockervereinigung schwerste Straftaten begangen werden, andererseits mit dem Label ,Original 81‘ Geld erwirtschaftet wird“. Die kritisierte Supermarktkette verbannte die Marke daraufhin wieder aus ihren Regalen.
Bei der Wiedereröffnung des „Candyhouse“ in der Lessingstraße soll es nach Aussage von Polizeichef Harry Götze erneut zu Auseinandersetzungen mit Mitgliedern eines anderen Motorradclubs gekommen sein. Angehörige der „Freeway Riders Wesermünde“, eines Klubs aus dem Landkreis, waren mit dem Angels-Wirt aneinander geraten, zunächst mit Worten, dann auch handgreiflich. Ob einer dabei einen „Abflug durch die Scheibe“ machte oder „eigentlich alles gar nicht so schlimm“ gewesen ist, darüber kursieren unterschiedliche Darstellungen. Genau wie über die Klagen von Mitbewerbern im Rotlichtviertel, die Angels würden ihnen die Frauen abzuwerben versuchen. Fest steht, dass es bereits im Vorfeld zu gewalttätigen Revierkämpfen mit Mitgliedern des örtlichen „MC Gremium“ gekommen war.
© Nordsee-Zeitung - 07.09.2010
vollständiger Artikel/Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Region/Bremerhaven/Hells-Angels-Bier-im-Supermarkt-_arid ,425409_puid,1_pageid,16.html
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| Berichte » Hells Angels: 44-jähriger wegen tödlichen Schüssen auf Polizisten vor Gericht |
Hells Angels: 44-jähriger wegen tödlichen Schüssen auf Polizisten vor Gericht
08.09.2010 - 22:07 von wolftaps
Hells Angels: 44-jähriger wegen tödlichen Schüssen auf Polizisten vor Gericht.
Koblenz: Am kommenden Dienstag (14.September) beginnt der Prozess gegen den 44-jährigen Hells Angel, welcher vor ungefähr einem halben Jahr einen Polizisten erschossen hat. Der Angeklagte hatte damals ohne Vorwarnung durch die Tür seines Hauses geschossen und einen SEK-Beamten tödlich verletzt.
SEK-Beamter tödlich getroffen
Im März dieses Jahres sollte das Haus des Hells Angels als Teil umfangreicher Ermittlungen im Rockermilieu durchsucht werden. Der 44-jährige Angeklagte schoss ohne Vorwarnung durch die Tür seines Hauses im rheinland-pfälzischen Anhausen und verletzte einen Beamten des Sondereinsatzkommandos (SEK) trotz Schutzweste tödlich.
Insgesamt wurden im Laufe der Ermittlungen elf Männer und Frauen von der Staatsanwaltschaft angeklagt, bei der angesetzten Verhandlung am Dienstag geht es allerdings erstmal nur um die Taten des 44-jährigen. Neben den tödlichen Schüssen muss sich der Mann zudem wegen räuberischer Erpressung vor Gericht verantworten.
© pierre-markuse.de - 08.09.2010
vollständiger Artikel/Quelle: http://www.pierre-markuse.de/2010/09/08/hells-angels-44-jahriger-wegen-todlichen-schussen-auf-polizisten-vor-gericht/
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| Berichte » Bandidos Mitglied muss sich vor Gericht verantworten |
Bandidos Mitglied muss sich vor Gericht verantworten
08.09.2010 - 22:06 von wolftaps
Bandidos Mitglied Ronny T. muss sich ab Mittwoch wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Dem Geschäftsführer einer Securityfirma wird vorgeworfen seine damals Verlobte, Melanie O. vergewaltigt zu haben. Im Dezember 2003, soll er sie erstmals getreten und geschlagen haben, weil diese sich von ihm trennen wollte. Im Jahre 2009 kam es dann zu zwei weiteren Übergriffen. Trotz der Übergriffe auf Melanie O. dauerte die Beziehung der beiden bis zum 10. Juli diesen Jahres an. Hier soll der Angeklagte seine Lebensgefährtin Melanie O. nach einem heftigen Streit, gezwungen haben ihn mit der Hand sexuell zu befriedigen. Das Gericht muss nun entscheiden ob es sich um Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung handelt.
© info-TV Leipzig - 08.09.2010
vollständiger Artikel/Quelle: http://www.info-tv-leipzig.de/news/info-tv-news/allgemein/bandidos-mitglied-muss-sich-vor-gericht-verantworten/
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